Dienstag, 21. Juni 2005

Aktuell

Bibliothekarin trotzt dem FBI

Es gibt auch mutige Bibliothekar/innen:

Joan Airoldi ist Bibliothekarin und Leiterin der Bibliothek im Kreis Whatcom im Bundesstaat Washington. Im Juni 2004 erschien ein FBI-Agent (Bundespolizei derUSA) in der kleinen Zweigbibliothek in Deming, Washington. Er forderte die Namen aller Bibliothekskunden, die ein bestimmtes Buch ausgeliehen hatten: „Bin Laden, der Mann, der Amerika den Krieg erklärt hat“. Das FBI war von einem Leser alarmiert worden, weil jemand eine als Bedrohung empfundene Notiz am Seitenrand dieses Buches gemacht hatte. (Später konnten die Anwälte der Bibliothek mit Hilfe einer Google-Suche im Internet nachweisen, dass der Satz ein wörtliches Zitat aus einem Bin Laden – Interview von 1998 war.)

Joan Airoldi leitete die Bemühungen der Bibliothek, der FBI-Forderung nicht nachzugeben. Zuerst weigerte sich die Zweigbibliothek, die vom FBI verlangten Informationen herauszugeben. Joan und ihre MitarbeiterInnen teilten dem Agenten mit, sie würden ohne gerichtliche Anweisung keine Informationen freigeben. Zwei Wochen später erhielt die Bibliothek eine Vorladung der „Grand Jury“ (Anklagekammer) mit dem Ziel, alle Namen der Bürger preiszugeben, die das Buch seit November 2001 ausgeliehen hatten. [In den USA entscheidet eine Grand Jury, ob eine Person beschuldigt werden soll, ein Verbrechen begangen zu haben. Die Kammer, die aus lokalen Bürgerinnen und Bürgern besteht, hat die Befugnis, jegliche Information einzufordern, die sie für ihre Entscheidung für zweckdienlich hält.]

Der Vorstand der Kreis Bibliothek beschloss, sich der Aufforderung der Grand Jury zu widersetzen. Man entwickelte Pläne, die Forderung der Jury ganz legal als Verletzung des ersten Zusatz-Artikels der amerikanischen Verfassung anzufechten, welcher die Freiheit der Rede garantiert. Die Vorstandsmitglieder verständigten sich auch darauf, gegen jede weitere Vorladung Widerstand zu leisten. Einen Monat später erfuhren sie, dass das FBI den Gerichtsbeschluss zurückgezogen hatte.

Im April 2005 erhielten Joan Airoldi und ihre Bibliothek einen besonderen Preis, mit dem Verdienste um den ersten Zusatz-Artikel (Freiheit der Rede) ausgezeichnet werden. Der Preis wird vom amerikanischen PEN – Zentrum verliehen, dem nationalen Zweig von PEN International, der bekannten Literatur- und Menschenrechts-Organisation. Mit den Preis von US $ 25.000 werden sie eine Stiftung gründen, die Foren und Arbeitsgruppen zum Thema intellektuelle Freiheit fördern soll.

Anlässlich der Preisverleihung (genaue Bezeichnung: PEN / Newman’s Own First Amendment Award) nannte das amerikanische PEN-Zentrum die Handlungsweise von Joan und ihren MitarbeiterInnen heroisch. Es ist zu hoffen, dass die Preisträger für andere Bibliothekare und Buchhändler im Fall ähnlicher Forderungen ein Vorbild sein werden. Im Whatcom Library Fall versuchte das FBI, über die Grand Jury die Vorladung zu erzwingen. Wäre das FBI mit einem auf den neuen Antiterrorgesetzen – US „Patriot Act“ – basierenden Beschluss gekommen, hätte die Bibliothek die Forderung nicht mit legalen Mitteln abweisen können, und die Leserlisten wären am Ende in den FBI-Akten gelandet.

Der Patriot Act muss noch in diesem Jahr neu verlängert werden. Menschenrechtsgruppen fordern mit engagierten Kampagnen vom US-Kongress, viele der Abschnitte, die Bürgerrechte aushöhlen, zu streichen, darunter die Möglichkeit des Staates zu beobachten, was ihre Bürger und Bürgerinnen lesen.

[Danke an Doris & Eric]

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